Am 01.Sept 1961 besuchte ich mit meinen 18 Lenzen die "innere" abteilung der verwaltung in Köthen ! Die Genossen empfanden meine Politbeiträge ,HABE GERNE diskutiert, Die Herrn des RAT des Kreises
empfanden es wohl eher als provokant & gaubten wohl sie handelten klug & staatstreu solch einen Politischen tiefflieger wie mich aus dem Rennen zu nehmen ! Auf dem Fuß folgte die verhaftung
mit sofortiger Einzelhaftanordnung. bis zu jenem Zeitpunkt hatte ich in meinem Leben, nicht mal einen verweis wegen falsch Parkens ! Man sperrte mich ich in EINZELhaft, isolationshaft. es
foltge eine "IM" BElegung auf die Bude. nachdem er manches zur genüge meinerseits erfahren hatte, zog man diesen Herrn wieder ab. IN meiner Anklageschrift (LIEGT VOR) wurde ich beschuldigt, ein
verbrechen begangen haben, indem ich den Arbeitern & Bbauernstadt verunglimpft hätte ! WÖRTLICH: DA DAS VERBRECHEN MIT EINER hohen freiheitstrafe (nicht unter 5 Jahren) zu erwarten war, wird
fluchtverdacht angenommen & daher der Antrag auf beschwerde abgelehnt ! Für Kommunisten reicht es also aus, eine andere vielleicht sogar gegenteilige politische Auffassung zu vertreten. man
macht dir den prozeß und bringt dich über jahre hinter gitter, nur weil du anders denkst!!!